Im ersten Teil dieser Artikelreihe ging es darum, wann man als Webmaster ein Gewerbe anmelden muss und was es dabei zu beachten gilt. Der zweite Teil handelt nun von der Versteuerung der erzielten Gewinne. Darin gehe ich z. B. auf die Kleinunternehmerregelung ein und welche Steuern man zahlen muss, wenn man ein Gewerbe hat.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nachdem man sein Gewerbe angemeldet hat, kriegt man einige Tage später vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt. Wichtig sind dabei vor allem 2 Dinge:
Erstens ist es empfehlenswert am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Wer nämlich seine Steuern nur einen Tag zu spät zahlt, muss gleich mit Säumniszuschlägen rechnen.
Kleinunternehmerregelung
Noch wichtiger ist aber die Frage, ob man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will. Wer im Vorjahr weniger als 17.500 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz erzielen wird, kann diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Verzichtet man darauf, ist man an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden.
Der große Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass man auf seine Einnahmen keine Umsatzsteuer draufschlagen muss und seine Leistungen deshalb Privatleuten günstiger anbieten kann. Gleichzeitig hat man aber auch den Nachteil, dass man die Umsatzsteuer, die man beim Einkauf bezahlt hat, nicht abziehen kann.
Generell kann man sagen, wer überwiegend Privatkunden hat, sollte von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Wer hauptsächlich Rechnungen an Firmenkunden schreibt oder in der Anfangszeit seiner Tätigkeit mit hohen Investitionen rechnet, die Umsatzsteuer enthalten, sollte lieber auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Einkommensteuer
Grundsätzlich sind alle Einnahmen, die man als Webmaster erzielt, einkommensteuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn man keinen Gewerbeschein hat, weil man z. B. keine Gewinnerzielungsabsicht hat oder nicht dauerhaft tätig ist. In diesem Fall gibt man seine Einnahmen in der Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) an. Wenn man dagegen ein Gewerbe angemeldet hat, muss man die Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) ausfüllen.
Steuerpflichtig sind nicht nur die Einnahmen durch Bannerwerbung, sondern z. B. auch Erlöse aus Partnerprogrammen, Trigamieinnahmen, (Paypal-)Spenden und Flattrerlöse. Bei den beiden letztgenannten wird sich vielleicht mancher fragen, warum man die auch versteuern muss? Ganz einfach, wenn dem nicht so wäre, könnte man ja einfach alle Einnahmen als Spenden deklarieren und bliebe somit von Steuern verschont.
Von den Einnahmen abziehen darf man die Betriebsausgaben. Dazu zählen z. B. die Serverkosten, Werbekosten (z. B. für AdWords), Büromaterial, Bankgebühren für das Geschäftskonto, Fachzeitschriften und -bücher u. ä. Wer einen PC hat, den er ausschließlich für seine Tätigkeit als Webmaster benutzt, darf auch dessen Anschaffungskosten, allerdings auf 3 Jahre verteilt, absetzen. Wer ihn teilweise privat nutzt, muss den Privatanteil herausrechnen.
Umsatzsteuer
Einmal im Monat muss man eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und zwar auch dann, wenn man in diesem Monat gar keine Einnahmen hatte. Diese muss man bis zum 10. des Folgemonats einreichen und zwar in elektronischer Form (z. B. mit Elster). Wenn man gewisse Grenzwerte unterschreitet, kann man die Umsatzsteuervoranmeldung auch nur vierteljährlich oder gar jährlich abgeben. Dies gilt allerdings nicht in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, braucht natürlich keine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
Gewerbesteuer
Wer ein Gewerbe eröffnet, ist auch gewerbesteuerpflichtig. Dies ist normalerweise aber nicht so tragisch, denn es gibt einen recht hohen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro/Jahr. Nur wer einen Gewinn erzielt, der über diesem Betrag liegt, muss tatsächlich Gewerbesteuer zahlen.
Hinweis: Wie bereits im gestrigen Artikel muss ich auch diesmal darauf hinweisen, dass die Inhalte dieses Beitrags zwar sorgfaltig recherchiert wurden, aber trotzdem nur meinem persönlichen Wissensstand entsprechen. Ich habe manche Punkte stark vereinfacht dargestellt und einiges sogar ganz weggelassen. Bei steuerlichen Fragen ist es empfehlenswert, sich an seinen Steuerberater bzw. an das zuständige Finanzamt zu wenden.
Habt ihr einen Gewerbeschein?
Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr einen Gewerbeschein oder wollt ihr ihn in Kürze beantragen? Hattet ihr Probleme mit dem Gewerbeamt oder dem Finanzamt? Schreibt doch bitte in den Kommentaren etwas über die Erfahrungen, die ihr gemacht habt.
Webmaster als Gewerbe – Teil 1: Die Gewerbeanmeldung
Webmaster als Gewerbe – Teil 3: Rechnungen richtig ausstellen
Hi Erik
Mir hat der Hinweis gefehlt, dass es auch die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung gibt… 😉
Nein, im Ernst,- der Artikel ist schon ziemlich vollständig. Was ich allerdings empfehlen möchte bei einem kleineren Einkommen, bei welchem auch die monatliche Ausgabe eines Steuerberater´s weh tun kann,- einfach mal nach Steuerprogrammen schauen und reinfuchsen. Das ist nicht sooo schwierig wie im allgemeinem angenommen, obgleich sicher nicht jedem`s Sache.
Ich selbst nutze Lexware Quickbooks Plus 2010, sicher nicht die günstigste Variante und auch mit jährlichen Kosten verbunden. Jedoch kann eine abgespeckte Version schon gut dafür sorgen, dass unter´m Strich gespart wird.
Grüsse
Oli
Dein Tipp, ein Steuerprogramm zu verwenden, wenn man nur kleinere Werbeeinnahmen hat, ist auf jeden Fall richtig. Die Kosten dafür lassen sich ja auch noch als Betriebsausgaben absetzen.
Wer aber mehr als 400 Euro/Monat einnimmt, sollte entweder zum Steuerberater gehen oder falls er in seinem Bekanntenkreis einen guten Buchhalter hat, diesen um Rat fragen.
Vor allem die Entscheidung, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt oder nicht, sollte gut überlegt sein. Wie ich im Artikel ja bereits geschrieben habe, ist man 5 Jahre an seine Wahl gebunden. Da kann die falsche Entscheidung schnell wesentlich mehr kosten als das Honorar eines Steuerberaters.
Das mit der Kleinunternehmerregelung hab ich noch nicht verstanden. Einmal schreibst Du man ist 5 Jahre daran gebunden und dann gibt es auch wieder die Aussagen mit 17500 und 50000€. Das heisst jetzt wenn ich 5 Jahre lang 49999 Umsatz mache habe ich die Kleinunternehmerregelung? Und was ist wenn ich über 50000€ komme?
Hallo!
Ich denke darüber nach, einen Gewerbeschein zu beantragen, aber bin mir noch nicht ganz sicher. Ich habe eigentlich keine Absicht Gewinn zu machen, da ich eigentlich keine passenden Werbepartner finde. Allerdings wäre es schon schön, wenn ich in Zukunft mal von dem Projekt leben könnte. Doch das steht noch komplett in den Sternen.
Was mich interessieren würde: Wie wirkt sich die Anmeldung eines Gewerbes auf Bafög, Kindergeld und Familienversicherung aus?
@mandy Wenn du die Kleinunternehmerregelung ablehnst, bist du an diese Ablehnung 5 Jahre gebunden. Wenn du sie anwendest und du überschreitest die Grenze, darfst du sie im Folgejahr nicht mehr anwenden.
@Kristin Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, es macht keinen Unterschied, ob du Einnahmen aus Gewerbe oder einem normalen Job hast.
Aber am besten gehst du mit solchen Fragen zu einem Steuerberater. Der ist zwar nicht billig, aber wenn du nicht hingehst und du machst aus Unwissenheit was falsch, kann das noch teurer werden.
Erstmal danke für die Beiträge aus der Serie. Hätte es die nur Ende letzten Jahres schon gegeben. 😉
Also ich hab Anfang des Jahres einen Gewerbeschein beantragt. Ich weiss immer noch nicht ob ich das mit einem Steuerberater oder selbst machen soll.
@dz Sowas ist aus der Ferne natürlich schwer zu beurteilen, aber ich würde mal sagen, wenn dein Jahresgewinn höher als 5.000 Euro ist dann würde ich dir empfehlen, einen Steuerberater aufzusuchen. Vielleicht reicht ja am Anfang mal nur ein Termin, bei dem du dich informieren kannst, was in deinem speziellen Fall alles zu beachten ist.
Hallo Kristin,
hier gibt es einen Unterschied ob es eine nebenberufliche Selbständigkeit oder ob es eine Vollselbständigkeit ist. Du kannst dir dazu eigentlich auch kostenlose Beratung bei der Gewerbeförderung deiner Stadt holen. Bei uns in Paderborn gibt es sowas.
Klar habe ich einen Gewerbeschein, seit ziemlich genau Anfang Januar 2004 😉
Hi,
ich beschäftige mich nun mit dem Thema eine ganze Weile. So langsam mache ich auch gewinn und muss das jetzt in Angriff nehmen, sprich ein Gewerbe anmelden.
Ich habe schon einiges gelesen, ich verstehe es aber trotz allem nicht. Sagen wir mal ich verdiene durch Affiliate Seiten 1000,-€ im Monat und melde mich als Kleinunternehmer an. Wieviel von den 1000,-€ im Monat muss ich abgeben?
Ich traue mich nicht zu einem Steuerberater zu gehen, da ich Angst vor einer Horrorrechnung habe. Für 30 Minuten Beratung dann mal 2000,-€ zahlen zu müssen wäre nicht schön… Diese Leute haben immernoch ein Halsabschneider Image…
Da du mit 12.000 €/Jahr unterhalb der Grenze von 17.500 € liegen würdest, müsstest du keine Umsatzsteuer abführen.
Bei der Einkommensteuer ist es so, dass es einen Steuerfreibetrag von ca. 8000 € gibt, du müsstest also nur für 4.000 € Steuern bezahlen, wenn du sonst keine Einnahmen hast. Da dürfte der Steuersatz bei ca. 15 % liegen. Du müsstest also ca. 600 € Steuern bezahlen. Auf die 12.000 € gerechnet wären das nur ca. 5 %.
Zu den Kosten eines Steuerberaters habe ich einen Link gefunden: http://steuerberater-beruf.de/was-kostet-ein-steuerberater/ Da steht, dass du für eine Erstberatung ca. 200 Euro zahlen musst.
Ich denke, bei 1.000 Euro im Monat müsste das drin sein. Wenn du nicht hingehst und du machst was falsch oder vergisst etwas, kann das weitaus mehr kosten.
Hi,
vielen Dank für deine Antwort. Also 5% ist noch human, ich dachte das es wie bei einem Arbeitnehmergehalt gerechnet wird und ich 40% abgezogen bekomme.
Ich werde mich nach dem Urlaub sofort auf den Weg zum Finanzamt machen. Vielleicht beraten die ja dort auch ein wenig!?
Danke nochmals
Woher die Einnahmen stammen, spielt für die Versteuerung keine Rolle. Es ist also egal, ob du Einnahmen als Arbeitnehmer, als Vermieter oder als Selbständiger hast. Das wird zum Schluss alles in einen Topf geworfen und aus der Höhe der Gesamteinnahmen berechnet sich der Steuersatz und damit auch die zu zahlende Steuer.
Das heißt, es bleibt nicht lange bei den 5 %. Wenn du z. B. 20.000 € Einnahmen hast, ist der Steuersatz schon wesentlich höher.
Beim Finanzamt kriegst du vielleicht erklärt, wie du die Formulare ausfüllen musst. Aber das lässt sich natürlich nicht mit einer Beratung durch den Steuerberater vergleichen.
Ok,
danke dir nochmal für deine Hilfe. Nächste Woche werde ich das alles endlich erledigen.
Gruß
Hi,
ich habe schon seit einigen Jahren eine Gewerbeschein. Das war das Erste, was ich gemacht habe, als ich mich für eine Selbständigkeit im Internet entschieden habe.
Bin damals echt blauäugig ran gegangen – wenn ich darüber heute so nachdenke….
Aber es hat ja geklappt.
Ich hätte nachts nicht schlafen können, ohne Gewerbeschein…. der Gedanke, dass mich irgendein verärgerter Mitmensch anzeigt… nö, danke.
Außerdem finde ich es gar nicht schlimm, einen Gewerbeschein zu haben – im Gegenteil, die Vorteile überwiegen….
Biggi
Ich habe auch bereits seid 2 Jahren einen Gewerbeschein mit der kleinunternehmer Regelung. Aber da ich noch in der Ausbildung war und bin musste ich auf meine Einnahmen aufpassen, sonst müsste ich das ganze Kindergeld des letzten Jahres zurückzahlen. Die genauen Zahlen kann ich jetzt nicht nennen, dazu müsste ich meine Steuerberaterin fragen.
Jetzt mal von der Anmeldung zur Abmeldung.
Auf was sollte man besonders achten wen die Webseiten immer noch Online sind, aber man möchte sein Gewerbe abmelden evtl. neues Anmelden in einer anderen Branche. Oder kann man mehre Gewerbe betreiben?
Wenn du nur die Branche änderst, brauchst du dich nicht abzumelden. Es reicht, wenn du dich ummeldest. Das kostet dann aber nochmal Gebühren.
Ab wann sind eigentlich Einnahmen für das Finanzamt Einnahmen? Viele Werbeprograme haben ja einen Mindestbetrag für eine Auszahlung. Mal Angenommen, der liegt bei 200 Euro und ich nehme im Monat 100 Euro ein würde ich dann erst mal 2 Monate keine Einnahmen haben und erst im dritten Monat Einnahmen haben (also dann, wenn sie auf meinem Konto eingegangen sind)? Oder auch für Projekte, die längere Zeit laufen und nur in Staffeln bezahlt werden?
(Wegen der Umstazsteuermeldung, mal abgesehen von der Kleinbetragsregelung)
@BrainMcFly Es gibt die sogenannte Sollversteuerung und die Istversteuerung. Kleine Unternehmen, die ihre Buchhaltung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen, wenden normalerweise die Istversteuerung an. Das bedeutet, dass die Einnahmen in dem Monat gebucht werden müssen, in dem sie bei dem Unternehmen eingehen.
Bei Projekten, die in verschiedene Abschnitte eingeteilt sind, für die dann Teilrechnungen erstellt werden, solltest du einen Steuerberater fragen. Das hier zu erklären ist zu aufwändig und würde den Rahmen des Blogs sprengen.
danke!
Vielen Dank für diesen „Guide“. Ohne solche Hilfestellungen ist man als Einsteiger echt verloren.
Hallo, wie schaut es aus wenn mann Lohnstauerklasse V besitzt? Momentan arbeite ich nicht, und denke daran ob ich dürch meinem Blog was verdienen konnte. Aber weiß ich eben nicht ob es sich lohnt.
Man darf die einnahmen wieder abziehen? Wenn ich jetzt 5 Euro mit werbung einnehme und dann für 5 euro werbung kaufe, muss ich keine steuern zahlen?
Und ein Gewerbe muss ich auch nur anmelden wenn ich eine Gewinnabsicht hab? Also wenn ich 5 euro durch webrung einnehme und dann für 5 euro werbung kaufe muss ich keine steuern zahlen und kein Gewerbe anmelden?
@spenny Beides ist richtig. Du musst nur deinen Gewinn versteuern, also dass was übrigbleibt, wenn du deine Ausgaben von den Einnahmen abziehst. Und wenn du keine Gewinnabsicht hast, musst du auch kein Gewerbe anmelden.