„Steuern zu erheben heißt, die Gans so zu rupfen, dass man die Federn bekommt, ohne gebissen zu werden“ (Konfuzius). Wer als Selbstständiger möglichst wenig gerupft werden möchte, muss entweder einen guten Steuerberater haben oder sich selbst beim Thema Betriebsausgaben gut auskennen. Diesem Thema widmet sich, wie der Name schon verrät, die Website Betriebsausgabe.de, deren Betreiber mich um eine Bewertung seines Internetauftritts gebeten hat.
Lexikon der Betriebsausgaben
Von „1“ wie 1 %-Regelung bis „Z“ wie Zwangsgeld gibt es hier mehrere hundert Einträge, die darüber informieren, was man als Betriebsausgabe absetzen darf und was nicht. Die Erklärungen sind leicht verständlich, bei schwierigen Sachverhalten gibt es noch Beispiele dazu. Teilweise sind die Erklärungen aber auch zu kurz, so wird beim Eintrag Abschreibungen das Thema GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) nur unvollständig und damit auch teilweise falsch erläutert. Der Punkt Degressive Abschreibung müsste auf den aktuellen Stand angepasst werden (Gesetzesänderung ab 01.01.2011). Bei einigen Punkten (z. B. Lasermessgerät, Mischpult) ist noch kein Inhalt hinterlegt. Hier wäre es besser, den Link erst dann einzubinden, wenn die passenden Informationen vorliegen.
Speziell für Webmaster und Internetdienstleister sind die Informationen über folgende Betriebsausgaben interessant:
Forum
Sehr gut gefallen hat mir das zur Seite gehörige Forum. Dort können User Fragen stellen, die dann von einem Steuerberater beantwortet werden. Es gibt auch ein Unterforum Websites, in dem aber leider nur 3 Themen existieren.
Magazin (Blog)
Einen guten Eindruck machte auch der Magazin-Teil auf mich. Dort wird auf verschiedene Betriebsausgaben näher eingegangen. So gibt es z. B. einen längeren Artikel über die steuerliche Absetzbarkeit von Smartphones. Leider existieren aber bisher nur 3 Artikel. Es existieren über 600 Artikel (laut Angabe des Betreibers).
Online-Rechner
Auf den ersten Blick sieht der Mundpropaganda-Rechner sehr interessant aus. Er soll berechnen, wie viele Menschen durch Mundpropaganda über ein Ereignis informiert werden, d. h. welche Auswirkungen ein zufriedener bzw. unzufriedener Kunde hat. Die Berechnung beruht allerdings auf Werten, die man selbst schätzen muss und die man normalerweise nicht parat hat. Deswegen handelt es sich bei diesem Rechner eher um eine Spielerei als um eine ernsthafte Anwendung.
Der Gehaltsrechner rechnet vom Bruttogehalt ausgehend das Nettogehalt aus. Der umgekehrte Weg funktioniert zurzeit leider nicht. Eine Berechnung „Welches Bruttogehalt müsste ich erzielen um mein Wunsch-Nettogehalt zu erhalten?“ ist somit nicht möglich. Daher kann man ihn momentan nur dazu verwenden, seine Gehaltsabrechnung zu kontrollieren.
Ähnlich wie im Abschreibungs-Eintrag werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter auch beim GWG-Rechner teilweise falsch dargestellt.
Muster und Vorlagen
Für Rechnungen, Gutschriften, Bewirtungskosten u. ä. bietet Betriebsausgabe.de Muster und Vorlagen an. Als Muster werden nicht änderbare PDF-Dokumente bezeichnet, als Vorlagen Excel- und Word-Dateien, die auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können. Entgegen der Angabe im ersten Absatz auf der Seite sind nicht alle Vorlagen kostenlos, sondern teilweise auch kostenpflichtig (ca. 2 € pro Dokument). Hier sollte der Text entsprechend geändert werden.
Zielgruppe: Ein-Mann-Unternehmen und kleine Firmen
Die Zielgruppe der Seite dürften wohl Ein-Mann-Unternehmen und kleine Firmen ohne eigenes Rechnungswesen sein. Hier kümmert sich der Chef noch selbst um seine Buchhaltung und kann sich bei Belegen, bei denen er sich unsicher ist, ob es sich um Betriebsausgaben handelt oder nicht, erste Informationen einholen. Eine Garantie auf die Richtigkeit der Angaben hat er, wie auch auf vergleichbaren Internetseiten, allerdings nicht. Dafür ist das Thema „Betriebsausgaben“ viel zu komplex. Außerdem müssen die Inhalte, wegen der vielen Änderungen im Steuerrecht, regelmäßig überarbeitet werden, was bei der Masse an Einträgen nicht leicht zu gewährleisten ist.
Fazit: Alles in allem macht betriebsausgabe.de einen guten Eindruck auf mich. Die meisten Informationen sind ordentlich recherchiert und mit Paragraphen und Gerichtsurteilen belegt. Etwas störend finde ich die übermässige Werbung. Teilweise besteht der Inhalt einer Seite nur aus 30 Worten um den herum überall Werbung platziert ist. Andererseits erkenne ich natürlich auch die viele Arbeit an, die in dieser Seite steckt und die auch irgendwie finanziert werden muss.
Ich finde die Seite sehr gut und nützlich. Klar gibt es hier und da mal fehler oder noch nicht vorhande Artikel, aber so allgemein genommen hat mir viele male die Seite veitergeholfen.